Fachlehrgang (FFL)
zur Erlangung der Sachkunde für die Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern
Der Sachkundige für die Instandhaltung der fahrbaren Feuerlöscher muss, um seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, eine Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 und einjährige Praxiserfahrung nachweisen. Diese Kenntnisse werden im Lehrgang um das Wissen der fahrbaren Löschgeräte nach DIN EN 1866 und der Instandhaltung erweitert.
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang entspricht auch den Anforderungen der Gütebestimmungen der RAL–Gütegemeinschaft GIRF e.V. (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung-Instandhaltungs-Richtlinien und Fachlehrgänge e.V.).
Fahrbare Feuerlöscher nach DIN EN 1866 sind regelmäßig durch Sachkundige / befähigte Personen zu prüfen und instand zu halten. Bei dem angebotenen Fachlehrgang stehen der Erwerb eines tiefgründigen Wissens sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Prüfung und Wartung im Vordergrund.
Die Zielgruppe sind Sachkundige, die die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch das Wissen der Instandhaltung fahrbarer Geräte erweitern wollen. Zugangsberechtigt zu diesem Lehrgang sind Personen die eine Sachkundigen-Ausbildung nach DIN 14406 Teil 4 und eine Ausbildung zur befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch ein GRIF zertifiziertes Unternehmen nachweisen können und bereits nachweislich ein Jahr in diesem Fachgebiet tätig waren.
Neben den Kenntnissen zu relevanten rechtlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien werden im Rahmen des Lehrgangs insbesondere Kenntnisse vermittelt zu:
▪ Anforderungen an fahrbare Feuerlöscher – Konstruktions- und Herstellungsverfahren,
▪ Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern in Anlehnung an DIN 14406 Teil 4,
▪ Prüfungen, Prüffristen, Prüfverfahren einschließlich der Bewertung der Ergebnisse,
▪ in der Praxis vorkommenden, relevanten Einflüssen und Schadensbildern.
Der Lehrgang endet mit einer theoretischen Prüfung.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird ein Zertifikat ausgegeben.